Information für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe

16.11.2018

Seit der Nacht vom 31.10.2018 auf den 01.11.2018 wurde die Erhöhung der Umsatzsteuer für Beherbergung von der Regierung wieder zurückgenommen. Die Nächtigung ist daher wieder mit 10% zu versteuern – anstatt wie bisher mit 13% USt. Umsatzsteuerpauschalierte Betriebe müssen zwei unterschiedliche Steuersätze verwalten. 

 Umsatzsteuerpauschlierter
Betrieb
Regelbesteuerter
Betrieb
Beherbergungsleistung an Nichtunternehmer
(Privatperson)
10%10%
Frühstück an Nichtunternehmer10%10%
Beherbergungsleistung an Unternehmer
zB Mitarbeiter einer Montagefirma
13%10%
Frühstück an Unternehmer13%10%

 Daher ist es wichtig, alle Rechtsformulare bzw. Programme zeitgerecht anzupassen und den korrekten Steuersatz zu verwenden. ZimmerSoftware hat als Service für alle Kunden diese Änderung automatisch in allen Systemen umgestellt. Selbstverständlich können alle Änderungen dennoch manuell geändert werden. 

Information für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe

Umsatzsteuerpauschalierte Betriebe müssen ab November zwei unterschiedliche Steuersätze verwalten: 13% für Firmenkunden und 10% für Privatkunden (für Frühstück und für Nächtigung). ZimmerSoftware unterstützt selbstverständlich auch diese neue gesetzliche Anforderung, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer bei ZimmerSoftware, falls Sie ein umsatzsteuerpauschalierter Betrieb sind!

Mehr Informationen zur neuen Regelung für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe:
https://noe.lko.at/umsatzsteuer-für-beherbergungsleistungen-gesenkt+2500+2795974

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