Speisen und Getränke steuerlich trennen | |
Ich muss Speisen und Getränke mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen versteuern. | |
Wie kann ich den Getränkeanteil des Frühstücks separat ausweisen? | |
Wir müssen das Frühstück steuerlich in Speisen und Getränke aufteilen. Wo kann ich die Prozentsätze für Speisen und Getränke einstellen? | |
Wir müssen für das Finanzamt das Frühstück in 2 unterschiedliche MwSt-Sätze trennen. | |
Gehen Sie zu den Preiseinstellungen:
Einstellungen/Preisliste Wählen Sie bei "Basiskonfiguration" die Option "Getränke separat" aus und klicken Sie speichern. Es erscheint unterhalb der Preise für Frühstück, Halbpension, Vollpension, etc. eine weitere Zeile in der der jeweilige Prozentsatz für Getränke eingestellt werden kann. Tragen Sie bei allen eingeschalteten Verpflegungsvarianten den gewünschten Anteil für Getränke ein. (Hinweis: Laut dem Schreiben des deutschen Finanzministerums vom 2. Juli 2020 ist ein Anteil von 30% jedenfalls nicht zu beanstanden, daher sollten Sie hier keinesfalls mehr als 30% angeben. Fragen Sie Ihren Steuerberater ob Sie eventuell hier einen geringeren Anteil als 30% argumentieren können.) Es wird daraufhin bei allen neuen Rechnungen die Verpflegung in Speisen und Getränke aufgeteilt und nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen versteuert. Wenn die Verpflegung als eigene Rechnungsposition konfiguriert wurde, erscheinen die Speisen und Getränke als getrennte Rechnungspositionen auf der Rechnung, ansonsten werden sie mit der Rechnungsposition der Buchung zusammengefasst. In allen Fällen erscheint wie gewohnt eine Tabelle mit den verwendeten Steuersätzen auf der Rechnung. | |