Virtuelle Kreditkarte an Buchungsplattform und Gast verrechnen | |
Wir haben im Haus häufiger Buchungen mit virtueller Kreditkarte, bei denen einen Rechnung (über das Zimmer) an die Buchungsplattform und eine Rechnung (über die Ortstaxe) an den Gast geht.
Wie kann man das realisieren? | |
Gehen Sie zu den Artikeleinstellungen:
Einstellungen/Lagerartikel Erstellen Sie dort einen Artikel für die Nächstigungstaxe (mit 0% Mehrwertsteuer) damit Sie diese auch ohne Buchung verrechnen können. Wählen Sie "pro Nacht" aus, damit automatisch mit der Anzahl der Nächte multipliziert wird. Wenn virtuelle Kreditkarten sehr häufig verwendet werden → Gehen Sie zu den Rechnungseinstellungen ( Einstellungen/Rechnung ) und schalten Sie die Nächtigungstaxe auf 0 indem Sie bei "Nächtigungstaxe" auf "pro Person" stellen und darunter bei "Nächtigungstaxe pro Person" auf 0 (Null). Wenn virtuelle Kreditkarten eher selten verwendet werden → Gehen Sie zu den Rechnungseinstellungen ( Einstellungen/Rechnung ) und schalten Sie bei "Nächtigungstaxe in Buchung" auf "einstellbar". Im Falle einer virtuellen Kreditkarte können Sie dann in der Buchung in der Gesamtliste die Nächstigungstaxe auf Null stellen. Um die Abrechnung vorzunehmen: Rechnung für die Buchungsplattform: Öffnen Sie die Buchung, stellen Sie sicher, dass die Nächtigungstaxe Null ist und klicken Sie bei der Rechnung auf "anlegen". Es erscheint die Rechnungsnummer. Klicken Sie auf die Rechnungsnummer um zur Rechnungsansicht zu gelangen. Sie sehen jetzt auf der linken Seite "Rechnungsempfänger" - hier können Sie das Suchfeld wie gewohnt verwenden um den Rechnungsempfänger, also die Buchungsplattform zu auszuwählen. Rechnung für den Gast: Öffnen Sie die Buchung, klicken Sie im Rechnungsbereich auf "Rechnung hinzufügen". Es erscheint eine leere Rechnung "neu" mit Null € Gesamtbetrag. Klicken Sie dann unten auf den Artikel-Knopf für die Nächtigungstaxe den Sie im ersten Schritt angelegt haben. Es erscheint die Nächtigungstaxe auf der Rechnung. Um abzurechnen, klicken Sie auf "anlegen" um die Rechnung für die Nächtigungstaxe zu erhalten. | |